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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen: Diese Lieferung- und Zahlungsbedingungen (Geschäftsbedingungen) gelten für alle unsere Angebote und Leistungen. Sie gelten hiermit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäfts- oder Kaufbedingungen des Käufers erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Vertragsschluss: Die Annahme von Aufträgen sowie mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen mit dem Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen (Telefax, E-Mail) Bestätigung. Die bei Vertragsschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen des Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art, nicht Handels üblich oder unzumutbar sind.

3. Angebote: Die in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch hinsichtlich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An alle individuell ausgearbeiteten Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Leistungsort: Die Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich von unserem Geschäftssitz Kaiserslautern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Warenversand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Versandart, Versandweg und Verpackung sind unserem Ermessen überlassen. Verpackungs-, Schutz- und Transporthilfsmittel werden – soweit gesetzlich zulässig – nicht zurückgenommen. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung gegen Transport-, Feuer-, Wasser- und Bruchschäden sowie Diebstahl versichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Überlässt der Kunde die Auswahl der Transportpersonen uns, so stellt er uns sogleich von der Haftung aus etwaigem Auswahlverschulden frei, es sei denn, diese beruhte auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Teillieferungen sind zulässig.

5. Leistung-/Lieferzeit: Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich für die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, beträgt die von unserem Kunden als Vorbedingung für die Geltendmachung weiterer Rechte zu setzende Nachfrist 4 Wochen ab Eingang der Nachfristsetzung bei uns. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nur verlangt werden, wenn wir oder unsere Erfüllungshilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung nach § 287 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

6. Preise, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind in Euro ausgewiesen. Sie gelten ab unserem Betrieb Kaiserslautern, ohne Verpackung und nur für den in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Versandsort. Die Preise sind Nettopreise, im Creativ SHOP sind jedoch alle angegebene Preise, Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer, ansonsten ist die Umsatzsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe zusätzlich zu zahlen. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise für den angegebenen Versandort. Bei Teillieferungen wird jede einzelne Teillieferung gesondert berechnet. In den Preisen bzw. Rechnungsbeträgen sind Schulungsmaßnahmen und Serviceleistungen, insbesondere Wartung und Pflege, nicht enthalten. Wir sind befugt nur Bestellungen anzunehmen die mit unseren internen Kalkulationen übereinstimmen. Falsche Kalkulationen im Shop auch wenn die Ware bezahlt wurde können abgelehnt werden. Der bereits bezahlte Betrag wird von Creativ WERBUNG zurück überwiesen.

7. Zahlung: Unsere Rechnungen sind im Shop sofort fällig im Bestellvorgang ansonsten 8 Tage ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Abschlagzahlungen zu verlangen in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Preises mit der Auftragsbestätigung. Skonto wird nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt. Ausgenommen davon sind Leistungen bzw. Rechnungen, die sich auf Montage bzw. Aufstellungs- und Anschlussarbeiten beziehen; diese sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Teilvorauskasse vor. Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken an uns berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer, soweit gesetzlich vorgesehen, zu berechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verbringen und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Anspruch aus Versicherungsleistungen, Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen usw.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns abgetreten, wobei wir die Abtretung ausdrücklich annehmen. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde hat auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offen zu legen und hat uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Durch solchen Zugriff entstehende Kosten trägt der Kunde. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung grundsätzlich für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Die durch Verarbeitung entstehende neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit Ware, die uns nicht gehört, werden wir Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung; als Wert der Vorbehaltsware gilt der ausgewiesene Rechnungsbetrag. Wird die Vorbehaltsware mit anderer, uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentümer wird, so gilt das Miteigentümerverhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung an uns als versicherungsübereignet. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderung um mehr als 20%, so verpflichten wir uns zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten. Mit Tilgung aller Forderungen der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

9. Gewährleistung: Die Gewährleistung beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit dem in Ziff.4 für den Gefahrübergang bestimmten Zeitpunkt. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehenden Gewährleistungsansprüche. Diese sind gerichtlich geltend zu machen. Unsere Haftung tritt ein, soweit titulierte Ansprüche gegen den Lieferanten nicht im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können. Der Kunde muss unsere Lieferungen bei Ankunft sofort auf Transportschäden oder sonstige Mängel oder Schäden untersuchen und uns von etwaigen Verlusten sofort, spätestens jedoch innerhalb 7 Tagen nach Anlieferung, durch eine schriftliche Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder einer eigenen, von einem Zeugen zu bestätigenden Schadensschilderung unterrichten. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorbenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Nach Erhebung der Mängelrüge ist uns Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jeden Gewährleistungsanspruch aus. Im Falle eines Vorliegens eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur kostenfreien Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung gegen frachtfreie Rückgabe der mangelhaften Sache berechtigt. Ein Recht auf Wandelung oder Minderung ist nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben. Ansprüche aus ersatzmittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, sofern wir oder unsere Erfüllungshilfen den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unter Außerachtlassung der gewöhnlichen kaufmännischen Sorgfaltspflichten herbeigeführt haben. Kann der gelieferte Gegenstand infolge von vor oder nach Vertragsschluss unterlassener oder fehlerhafter Beratung sowie sonstiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden, gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die vorstehenden Regelungen entsprechend.

10. Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus Möglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden beim Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns und unsere Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen ausgeschlossen soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist.

11. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz Kaiserslautern. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, als Gerichtsstand Kaiserslautern als vereinbart. Die Parteien wählen für die gesamten Rechtsbeziehungen im Rahmen der freien Rechtswahl das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das zuständige Gericht bestimmt sich nach Abs. 1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Käufer unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Gleichzeitig ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der vereinbarten Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

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